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Alle Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf

Grundschule

Jeder Schüler kann Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen, wenn er einen besonderen Förderbedarf aufweist und beispielsweise Schwierigkeiten hat, dem üblichen Unterrichtstempo zu folgen. Diese Hilfe ist an seine individuelle Situation angepasst. Dadurch kann er, soweit möglich, am regulären Unterricht mit seinen Mitschülern teilnehmen.

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Sekundarschule

Wenn ein Schüler in der Sekundarschule einen besonderen Förderbedarf aufweist, können Hilfsmaßnahmen angeboten werden. Diese Maßnahmen sind an seine individuelle Situation angepasst und sollen ihm ermöglichen, soweit möglich am regulären Unterricht teilzunehmen.

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Kommissionen

Die Inklusionskommissionen, die Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission) und die Commission des aménagements raisonnables (CAR, Kommission für angemessene Vorkehrungen) unterstützen Schüler mit besonderem Förderbedarf in Zusammenarbeit mit den Eltern und den beteiligten Fachkräften. Sie definieren und schlagen geeignete Maßnahmen vor.

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Kompetenzzentren

Die spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren richten sich an Schüler mit besonderem Förderbedarf und ihre Eltern, die zusätzlich zu den in der Grundschule oder im Sekundarschule angebotenen Maßnahmen spezialisierte Dienste in Anspruch nehmen möchten.

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Ist es möglich, online ein Verfahren in die Wege zu leiten?
Als Elternteil oder volljähriger Schüler können Sie online verschiedene Schritte unternehmen und die zuständige Kommission mit Ihrer Anfrage befassen, damit die etwaigen Bedürfnisse des Schülers analysiert und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Online-Verfahren müssen über myeduguichet.lu eingeleitet werden, einen gesicherten Bereich des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend, der für die Eltern von Schülern und volljährigen Schülern, die im luxemburgischen Bildungssystem beschult werden, zugänglich ist.
Welche Maßnahmen können von einer CI vorgeschlagen werden?
In der Grundschule und je nach den Bedürfnissen des Schülers kann eine CI Folgendes vorschlagen:
  • Anpassung des Unterrichts in der Klasse
  • Einrichtung angemessener Vorkehrungen
  • Teilnahme des Schülers an Entwicklungs- und Lernworkshops
  • Betreuung im Klassenraum durch Mitglieder des Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB)
  • Unterricht einiger Fächer in einer anderen Klasse als der Regelklasse.
Im Sekundarunterricht und je nach den Bedürfnissen des Schülers kann eine CI Folgendes vorschlagen:
  • Anpassung des Unterrichts in der Klasse
  • Anpassung des Unterrichtsstoffs
  • Schulische Nachhilfe
  • Betreuung des Schülers durch das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (ESEB)
  • Einrichtung angemessener Vorkehrungen
  • Teilweise oder vollständige Neuorientierung in einen anderen Bildungszweig oder in Sonderklassen
Werden die angemessenen Vorkehrungen auf dem Diplom erwähnt?
Angemessene Vorkehrungen werden nicht auf den Zeugnissen und Diplomen erwähnt, die für alle Schüler, die bestanden haben, identisch sind.

Auf den Zusätzen zu den Diplomen, den Zusätzen zu den Zeugnissen und den Notenaufstellungen sind folgende angemessene Vorkehrungen hingegen angegeben:
  • systematischer Einsatz technologischer Hilfsmittel;
  • Verwendung einer anderen als der von den Lehrplänen vorgesehenen Sprache (Deutsch oder Französisch);
  • Befreiung von mündlichen, praktischen oder körperlichen Prüfungen oder von einem Modul;
  • Vorkehrungen, die ein grundlegendes Fach der Abschlussklasse oder das integrierte Projekt betreffen.