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Die Inklusions-kommissionen des Grundschulunterrichts

Jede Regionaldirektion des Grundschulunterrichts verfügt über eine Inklusionskommission (CI).

Sie kann entweder von den Eltern oder – sofern die Eltern dem schriftlich zugestimmt haben – von den Lehrkräften angerufen werden.

Die Aufgabe der Inklusionskommission (CI) besteht darin:

  • die Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren;
  • gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen festzulegen, die dem Schüler angeboten werden können;
  • gegebenenfalls das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB) der Regionaldirektion mit der Erstellung einer Diagnose des Förderbedarfs des Schülers zu beauftragen.

Diese Maßnahmen werden in den individualisierten Betreuungsplan (plan de prise en charge individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI und den Eltern ausgearbeitet wird.

Die CI sorgt für die Umsetzung des individualisierten Betreuungsplans und bewertet ihn jährlich, um die Anpassungen vorzunehmen, die als erforderlich erachtet werden, um den schulischen Fortschritt des Schülers sicherzustellen.

Die CI weist jedem Schüler eine Bezugsperson zu. Diese Person ist der Ansprechpartner für den Schüler und seine Eltern.

Die CI kann sich mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern auch an die Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission) wenden, wenn sie der Ansicht ist, dass der Schüler eine spezialisierte Betreuung benötigt.

Die Inklusions-kommissionen (CI) des Sekundarunterrichts

Jede Sekundarschule verfügt über eine Inklusionskommission (CI).

Sie kann von den Eltern oder dem volljährigen Schüler angerufen werden. Sie kann mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern oder des volljährigen Schülers auch vom Service psychosocial et d’accompagnement scolaires (SePAS, Psychosozialer und schulischer Beratungsdienst), dem Schulleiter, dem Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) der Schule angerufen werden.

Die Aufgabe der Inklusionskommission (CI) besteht darin:

  • die Schüler und die Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren;
  • gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen festzulegen, die dem Schüler angeboten werden können;
  • gegebenenfalls das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB) der Sekundarschule mit der Erstellung einer Diagnose des Förderbedarfs des Schülers zu beauftragen.

Diese Maßnahmen werden in den individualisierten (Aus-)Bildungsplan (plan de formation individualisé, PFI) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI, dem Schüler und den Eltern ausgearbeitet wird.

Die CI sorgt für die Umsetzung des individualisierten (Aus-)Bildungsplans (PFI) und bewertet ihn jährlich, um die Anpassungen vorzunehmen, die als erforderlich erachtet werden, um den schulischen Fortschritt des Schülers sicherzustellen.

Die CI weist jedem Schüler eine Bezugsperson zu. Diese Person ist der Ansprechpartner des Schülers, seiner Eltern und der Personen, die für die Umsetzung des individualisierten (Aus-)Bildungsplans (PFI) zuständig sind.

Falls sie der Ansicht ist, dass der Schüler angemessene Vorkehrungen benötigt, kann die CI die Commission des aménagements raisonnables (CAR, Kommission für angemessene Vorkehrungen) hinzuziehen, sofern die Eltern oder der volljährige Schüler einverstanden sind.

Die CI kann sich mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern oder des volljährigen Schülers auch an die Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission) wenden, wenn sie der Ansicht ist, dass der Schüler eine spezialisierte Betreuung benötigt.

Die Commission des aménagements raisonnables (CAR, Kommission für angemessene Vorkehrungen)

Die Commission des aménagements raisonnables (CAR) richtet sich an die Schüler des Sekundarunterrichts und der Erwachsenenbildung. Sie kann angerufen werden, um das Lernumfeld des Schülers an seine Bedürfnisse anzupassen, damit er seine erworbenen Kompetenzen optimal einsetzen kann.

Die Aufgabe der Commission des aménagements raisonnables (CAR) besteht darin, über die angemessenen Vorkehrungen zu entscheiden für:

  • die Schüler des Sekundarunterrichts
  • die Schüler der Erwachsenenbildung

Mittels einer entsprechenden Akte und unter der Bedingung, dass die Eltern oder der volljährige Schüler ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben, kann die Inklusionskommission (CI) der Sekundarschule einen begründeten Antrag einreichen. Auch die Eltern oder der volljährige Schüler können einen solchen Antrag stellen.

Kontakt

Commission des aménagements raisonnables
33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg

Die Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission)

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in den Grund- und Sekundarschulen durchgeführt werden, kann die CNI mit jedem Antrag befasst werden, der auf die Einrichtung einer spezialisierten Betreuung durch ein oder mehrere spezialisierte psychopädagogische Kompetenzzentren abzielt, d. h.:

  • spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire, ISA);
  • spezialisierte Beschulung;
  • spezialisierte Betreuung in Form einer Rehabilitations- oder Therapiemaßnahme;
  • spezifische Lernworkshops.

Die Inklusionskommission (CI) des Grundschul- und des Sekundarunterrichts, die zugelassenen Stellen des sozialen, familiären oder therapeutischen Bereichs und der behandelnde Arzt des Schülers können sich an die CNI wenden, wenn die Eltern oder der volljährige Schüler ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Auch die Eltern und die volljährigen Schüler können sich mit ihrem Antrag direkt an die CNI wenden.

Kontakt

Commission nationale d’inclusion
33, Rives de Clausen
L-2165 Luxemburg