Die Inklusions-kommissionen des Grundschulunterrichts
Jede Regionaldirektion des Grundschulunterrichts verfügt über eine Inklusionskommission (CI).
Sie kann entweder von den Eltern oder – sofern die Eltern dem schriftlich zugestimmt haben – von den Lehrkräften angerufen werden.
Die Aufgabe der Inklusionskommission (CI) besteht darin:
- die Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren;
- gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen festzulegen, die dem Schüler angeboten werden können;
- gegebenenfalls das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins spécifiques, ESEB) der Regionaldirektion mit der Erstellung einer Diagnose des Förderbedarfs des Schülers zu beauftragen.
Diese Maßnahmen werden in den individualisierten Betreuungsplan (plan de prise en charge individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI und den Eltern ausgearbeitet wird.
Die CI sorgt für die Umsetzung des individualisierten Betreuungsplans und bewertet ihn jährlich, um die Anpassungen vorzunehmen, die als erforderlich erachtet werden, um den schulischen Fortschritt des Schülers sicherzustellen.
Die CI weist jedem Schüler eine Bezugsperson zu. Diese Person ist der Ansprechpartner für den Schüler und seine Eltern.
Die CI kann sich mit der schriftlichen Erlaubnis der Eltern auch an die Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission) wenden, wenn sie der Ansicht ist, dass der Schüler eine spezialisierte Betreuung benötigt.