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Sie haben Fragen zu den Möglichkeiten der Betreuung von Schülern mit besonderem Förderbedarf ?

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    Der Service national de l’éducation inclusive (SNEI)

    Der Service national de l’éducation inclusive (SNEI, Abteilung für inklusive Bildung) ist eine Verwaltung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend und fördert die inklusive Bildung; zudem stellt sie die Qualitätsentwicklung des Unterstützungssystems für Schüler mit besonderem Förderbedarf sicher.

    Unsere Aufgaben

    Förderung der inklusiven Bildung

    Der SNEI sensibilisiert für  inklusive Bildung, informiert über das Unterstützungssystem für Schüler mit besonderem Förderbedarf sowie koordiniert und organisiert Aktivitäten, Projekte und Veranstaltungen in diesem  Zusammenhang.

    Qualitätsentwicklung des Unterstützungssystems

    Der SNEI vernetzt die Akteure des Unterstützungssystems, organisiert und fördert Kooperationsprojekte, führt Forschungs- und Evaluierungsprojekte durch, engagiert sich in der Aus- und Weiterbildung, erfasst Daten und erarbeitet Empfehlungen sowie einen Bezugsrahmen für das Unterstützungssystem für Schüler mit besonderem Förderbedarf.

    Anlaufstelle für die Akteure des Unterstützungssystems

    Der SNEI steht als Anlaufstelle zur Verfügung und unterstützt folgende Einrichtungen und Akteure: die spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren und die Agence pour la transition vers une vie autonome (ATVA, Agentur für den Übergang in ein autonomes Leben), die Fachkräfteteams zur Unterstützung der Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipes de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB), die spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteur spécialisé dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) und die Hilfskräfte für Schüler mit besonderem Förderbedarf (assistants pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, A-EBS).

    Die häufigsten Fragen

    Ist es möglich, online ein Verfahren in die Wege zu leiten?
    Als Elternteil oder volljähriger Schüler können Sie online verschiedene Schritte unternehmen und die zuständige Kommission mit Ihrer Anfrage befassen, damit die etwaigen Bedürfnisse des Schülers analysiert und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Online-Verfahren müssen über myeduguichet.lu eingeleitet werden, einen gesicherten Bereich des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend, der für die Eltern von Schülern und volljährigen Schülern, die im luxemburgischen Bildungssystem beschult werden, zugänglich ist.
    Wie werden die von der CAR bewilligten angemessenen Vorkehrungen den betroffenen Personen mitgeteilt?
    Die offizielle Entscheidung der CAR wird den Eltern oder dem volljährigen Schüler per Post zugestellt.

    Der Vorsitzende der CAR informiert den Direktor der Sekundarschule, die Inklusionskommission der Schule und die Bezugsperson per E-Mail über die Entscheidung. Im Falle eines Schülers der Abschlussklasse schickt der Vorsitzende der CAR auch eine E-Mail an den Regierungskommissar.
    Was ist eine CI?
    Jede Regionaldirektion des Grundschulunterrichts und jede Sekundarschule verfügt über eine Inklusionskommission (CI). Ihre Aufgabe ist es, Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen, die dem Schüler angeboten werden können, festzulegen. Die CI kann sich mit der Erlaubnis der Eltern auch an die Commission nationale d'inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission) wenden, wenn sie der Ansicht ist, dass der Schüler eine spezialisierte Betreuung benötigt.

    Falls sie der Ansicht ist, dass der Schüler angemessene Vorkehrungen benötigt, kann die CI einer Sekundarschule die Commission des aménagements raisonnables (CAR, Kommission für angemessene Vorkehrungen) hinzuziehen, sofern die Eltern oder der volljährige Schüler einverstanden sind.
    Welche Unterstützung gibt es für Schüler mit besonderem Förderbedarf beim Übergang ins Berufsleben?
    Die Agence pour la transition vers une vie autonome (ATVA, Agentur für den Übergang in ein autonomes Leben) fungiert als Vermittler zwischen den spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren, den Schulen und dem ersten bzw. dem zweiten Arbeitsmarkt. Ihre Aufgabe ist es, die berufliche Eingliederung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, die von einem Kompetenzzentrum betreut werden, zu erleichtern.