Vor dem Einleiten eines Online-Verfahrens
Bevor ein Online-Verfahren in die Wege geleitet wird, sollte die Situation des Schülers mit dem Klassenlehrer und den anderen Mitgliedern des pädagogischen Teams der Schule bzw. dem Klassenlehrer und den Lehrkräften der Sekundarschule des Schülers besprochen werden.
Die angebotenen Online-Verfahren richten sich ausschließlich an Schüler der Schulen des öffentlichen Bildungswesens in Luxemburg sowie an Schüler der Privatschulen, die vom Staat subventioniert werden und die offiziellen Lehrpläne anwenden. Schüler, die eine Privatschule mit einem anderen Lehrplan besuchen, werden gebeten, sich direkt an die betreffende Schule zu wenden.