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Vor dem Einleiten eines Online-Verfahrens

Bevor ein Online-Verfahren in die Wege geleitet wird, sollte die Situation des Schülers mit dem Klassenlehrer und den anderen Mitgliedern des pädagogischen Teams der Schule bzw. dem Klassenlehrer und den Lehrkräften der Sekundarschule des Schülers besprochen werden.

Die angebotenen Online-Verfahren richten sich ausschließlich an Schüler der Schulen des öffentlichen Bildungswesens in Luxemburg sowie an Schüler der Privatschulen, die vom Staat subventioniert werden und die offiziellen Lehrpläne anwenden. Schüler, die eine Privatschule mit einem anderen Lehrplan besuchen, werden gebeten, sich direkt an die betreffende Schule zu wenden.

Für die Schüler der Grundschule

Inklusionskommission (CI) des Grundschulunterrichts
Jede Regionaldirektion des Grundschulunterrichts verfügt über eine CI. Sie können sich an diese Kommission wenden, um:

  • den besonderen Förderbedarf des Schülers analysieren zu lassen;
  • auf den besonderen Förderbedarf des Schülers zugeschnittene Maßnahmen in der Schule umzusetzen

Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission)
Die CNI kann kontaktiert werden, wenn ein spezialisiertes psychopädagogisches Kompetenzzentrum hinzugezogen werden soll.

Bevor Sie die CNI kontaktieren, sollten Sie die Situation des Schülers mit der CI der Regionaldirektion besprechen.

Zugang zu den Online-Verfahren

 

Für die Schüler des Sekundarschulunterrichts

Inklusionskommission (CI) der Sekundarschule
Jede Sekundarschule verfügt über eine CI. Sie können sich an diese Kommission wenden, um:

  • den besonderen Förderbedarf  des Schülers analysieren zu lassen
  • auf den besonderen Förderbedarf des Schülers zugeschnittene Maßnahmen in der Schule umzusetzen

Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission)
Die CNI kann kontaktiert werden, wenn ein spezialisiertes psychopädagogisches Kompetenzzentrum hinzugezogen werden soll.

Bevor Sie die CNI kontaktieren, sollten Sie die Situation des Schülers mit der CI der Sekundarschule besprechen.

Commission des aménagements raisonnables (CAR, Kommission für angemessene Vorkehrungen)
Die CAR richtet sich an die Schüler des Sekundarunterrichts und der Erwachsenenbildung.

Bevor die CAR kontaktiert wird, sollte die Situation des Schülers mit der CI der Sekundarschule besprochen werden.

Zugang zu den Online-Verfahren

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