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Welche Maßnahmen gibt es?

Um auf den besonderen Förderbedarf eines Schülers einzugehen, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.

Sonstige Maßnahmen

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen gibt es verschiedene Maßnahmen, die von einem spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentrum angeboten werden. Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:

  • spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire, ISA)
  • Rehabilitations- und Therapiemaßnahme
  • Anmeldung für einen spezifischen Lernworkshop
  • spezialisierte Beschulung

Die Kompetenzzentren

Wer kann mit Schülern mit besonderem Förderbedarf arbeiten?

Die ersten Ansprechpartner für den Schüler und seine Eltern sind der Klassenlehrer und die anderen Mitglieder des pädagogischen Teams (Lehrkräfte und sozialpädagogisches Personal).

Um eine angemessene Betreuung des betroffenen Schülers in Absprache mit ihm und seinen Eltern umzusetzen, stehen weitere Fachkräfte zur Verfügung.

Spezialisierte Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteurs spécialisés dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS)

Die I-EBS können sich in der Schule um Schüler mit Lernschwierigkeiten oder sozial-emotionalen Bedürfnissen kümmern. Sie können die betroffenen Schüler in ihrer Klasse unterstützen und arbeiten eng mit dem pädagogischen Team, den Mitgliedern des ESEB und den spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentren zusammen.

Assistenten für Schüler mit besonderem Förderbedarf (assistants pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, A-EBS)

Die A-EBS unterstützen die I-EBS bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie können den betroffenen Schülern zudem bei den Handlungen des täglichen Lebens helfen, um ihre Teilnahme an schulischen Aktivitäten zu ermöglichen.

Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipes de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB)

In jeder der fünfzehn Grundschuldirektionen gibt es ein ESEB. Die Mitglieder des ESEB unterstützen die Schüler, um ihr Wohlbefinden, ihre Selbstständigkeit, ihre persönliche Entfaltung und ihre Teilnahme am Schulalltag zu fördern. Sie beraten die Eltern und die Lehrkräfte und können auch selbst die Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf in Form einer Unterstützung in der Klasse gewährleisten.

Auf Antrag der Inklusionskommission (CI) können sie eine Diagnose erstellen, die unter Berücksichtigung der Beiträge der Eltern, der ...

Die Inklusionskommissionen (CI)

Aufgabe der Inklusionskommissionen (CI) jeder Regionaldirektion des Grundschulunterrichts ist es, die Eltern über die verschiedenen zu empfehlenden Betreuungsmaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen festzulegen, die dem Schüler angeboten werden können. Diese Maßnahmen werden dann in den individualisierten Betreuungsplan (plan de prise en charge individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI und den Eltern ausgearbeitet wird. Die CI sorgt für die Umsetzung des individualisierten Betreuungsplans und bewertet ihn jährlich, um ...

Die Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission)

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in den Schulen eingerichtet werden können, kann die CNI damit befasst werden, eine spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire, ISA), eine spezialisierte Beschulung, eine Rehabilitations- und Therapiemaßnahme oder spezifische Lernworkshops durch ein spezialisiertes psychopädagogisches Kompetenzzentrum einrichten zu lassen. Falls der besondere Förderbedarf des Schülers eine spezialisierte Betreuung erfordern sollte, die nicht von einem der Kompetenzzentren gewährleistet werden kann, kann die CNI die Einschreibung an einer Schule im Ausland vorschlagen.

Die ...

An wen kann man sich wenden?

Für nähere Informationen zu den verfügbaren Hilfsmaßnahmen können Sie sich an folgende Personen oder Dienststellen wenden :

Die Klassenlehrer und anderen Lehrkräfte der Schule
Den spezialisierten Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteur spécialisé dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) der Schule
Das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) der Regionaldirektion
Die Inklusionskommission (CI) der Regionaldirektion
Die zuständige Regionaldirektion des Grundschulunterrichts
Den Service national de l’éducation inclusive (SNEI, Nationale Behörde für inklusive Bildung)