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Welche Maßnahmen gibt es?

Um auf den besonderen Förderbedarf eines Schülers einzugehen, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.

Sonstige Maßnahmen

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die von einem spezialisierten psychopädagogischen Kompetenzzentrum angeboten werden. Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln :

  • spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire, ISA)
  • Rehabilitations- und Therapiemaßnahme
  • Anmeldung zu einem spezifischen Lernworkshop
  • spezialisierte Beschulung

Die Kompetenzzentren

Wer kann mit Schülern mit besonderem Förderbedarf arbeiten?

Die ersten Ansprechpartner für den Schüler und seine Eltern sind der Klassenlehrer und die Lehrkräfte.

Um eine angemessene Betreuung des betroffenen Schülers in Absprache mit ihm und seinen Eltern umzusetzen, stehen weitere Fachkräfte zur Verfügung.

Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipes de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB)

In jeder Sekundarschule gibt es ein Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB). Die Mitglieder des ESEB unterstützen die Schüler, um ihr Wohlbefinden, ihre Selbstständigkeit, ihre persönliche Entfaltung und ihre Teilnahme am Schulalltag zu fördern. Sie beraten die Eltern und die Lehrkräfte und können selbst eine Betreuung der Schüler mit besonderem Förderbedarf gewährleisten.

Auf Antrag der Inklusionskommission (CI) können sie eine Diagnose erstellen. Dabei berücksichtigen sie ...

Die Inklusionskommissionen (CI)

Die Aufgabe der Inklusionskommission (CI) der Sekundarschule ist es, die Schüler und ihre Eltern über die verschiedenen empfohlenen Betreuungsmaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls die angemessenen Maßnahmen, die dem Schüler angeboten werden können, festzulegen. Diese Maßnahmen werden dann in den individualisierten (Aus-)Bildungsplan (plan de formation individualisé) des Schülers aufgenommen, der im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der CI, dem Schüler und den Eltern ausgearbeitet wird. Die CI sorgt für die Umsetzung des individualisierten (Aus-)Bildungsplans und bewertet ihn jährlich, ...

Die Commission des aménagements raisonnables (CAR, Kommission für angemessene Vorkehrungen)

Die CAR legt die angemessenen Vorkehrungen fest, die dem Schüler bewilligt werden, um sein Lernumfeld an seine Bedürfnisse anzupassen, damit er seine erworbenen Kompetenzen optimal einsetzen kann. Mittels einer entsprechenden Akte und unter der Bedingung, dass die Eltern bzw. der volljährige Schüler ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben, kann die Inklusionskommission (CI) der Sekundarschule einen begründeten Antrag bei der CAR einreichen. Auch die Eltern und die volljährigen Schüler können sich mit ihrem Antrag direkt an die ...

Die Commission nationale d’inclusion (CNI, Nationale Inklusionskommission)

Zusätzlich zu den Maßnahmen, die in den Schulen eingerichtet werden können, kann die CNI damit beauftragt werden, eine spezialisierte ambulante Intervention (intervention spécialisée ambulatoire), eine spezialisierte Beschulung, eine Rehabilitations- und Therapiemaßnahme oder spezifische Lernworkshops durch ein spezialisiertes psychopädagogisches Kompetenzzentrum einzurichten. Falls der besondere Förderbedarf des Schülers eine spezialisierte Betreuung erfordern sollte, die nicht von einem der Kompetenzzentren gewährleistet werden kann, kann die CNI die Einschreibung in einer Schule im Ausland vorschlagen.

Die Inklusionskommissionen (CI), zugelassene ...

An wen kann man sich wenden?

Für nähere Informationen zu den verfügbaren Hilfsmaßnahmen können Sie sich an folgende Personen oder Dienststellen wenden :

Den Klassenlehrer und die anderen Lehrkräfte der Sekundarschule
Das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) der Sekundarschule
Die Inklusionskommission (CI) der Sekundarschule
Die Schulleitung
Den Service national de l’éducation inclusive (SNEI, Nationale Behörde für inklusive Bildung)